Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle nutzbar sein – auch mit Screenreader, Tastatur oder vergrößerter Schrift.
Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Was wir umgesetzt haben
- Die gesamte Seite ist mit der Tastatur bedienbar; der Tastaturfokus ist jederzeit sichtbar.
- Am Seitenanfang steht ein Sprunglink direkt zum Inhalt.
- Texte erfüllen die geforderten Kontrastwerte, die Grundschriftgröße liegt bei 18 Pixel, und die Seite lässt sich ohne Verlust von Inhalten vergrößern.
- Alle informationstragenden Bilder haben eine Alternativbeschreibung, die den tatsächlichen Bildinhalt wiedergibt.
- Überschriften sind hierarchisch gegliedert; Aufklapp-Elemente melden ihren Zustand an Hilfsmittel.
- Bewegung und Animation entfallen vollständig, wenn im Betriebssystem „reduzierte Bewegung" eingestellt ist.
- Die Bedienung erfordert keine Formulareingabe: Der Kontakt läuft über einen Anruf.
Bekannte Einschränkungen
Einzelne Fachbegriffe aus dem Schädlingsrecht lassen sich nicht in einfacher Sprache wiedergeben, ohne ihre Bedeutung zu verändern. Wo das der Fall ist, erklären wir den Begriff im Text. Wenn Ihnen eine Barriere begegnet, sagen Sie uns bitte Bescheid – wir bessern nach.
Rückmeldung und Kontakt
Sie erreichen uns unter 0176 4287 6094. Beschreiben Sie kurz, welche Seite betroffen ist und was nicht funktioniert hat; wir melden uns zurück und beheben das Problem, soweit es uns möglich ist.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.